Auszug aus der VO (EG) 1713/2006 vom 20.11.2006: (2) Zu diesem Zeitpunkt galt es als notwendig, der M?glichkeit Rechnung zu tragen, dass bei der Einfuhr aus Drittl?ndern von unter eine gemeinsame Marktordnung fallenden Erzeugnissen, die unter bestimmten Bedingungen dem Zolllagerverfahren oder dem Freizonenverfahren unterstellt werden konnten, wobei die Erhebung der Einfuhrz?lle ausgesetzt wurde, eine Vorschrift eingef?hrt werden konnte, dass ein der Ausfuhrerstattung entsprechender Betrag gezahlt werden sollte, sobald die Gemeinschaftserzeugnisse oder zur Ausfuhr bestimmten Gemeinschaftswaren einem solchen Verfahren unterstellt wurden.